Jugendschutzkonzept Schachfreunde Oeffingen e.V.
Vorwort / Präambel
Der sexuelle Missbrauch ist ein Thema, dessen Existenz oft negiert oder abgestritten wird. Täter und Täterinnen hatten es in der Vergangenheit einfach, weil zu wenig hingeschaut und angesprochen wurde. Zudem findet sexueller Missbrauch häufig in den Kreisen statt, in denen sich das Kind im Alltag bewegt: in der Familie, im sozialen Nahfeld oder in Einrichtungen, die ein Kind besucht. In den letzten Jahren wurde die Bevölkerung offener und der sexuelle Missbrauch in den Medien präsenter. Endlich wird vermehrt hingeschaut, Verhaltensveränderungen eines Kindes wahrgenommen und zugehört. Damit das auf einer noch breiteren Basis geschieht, haben wir ein Musterschutzkonzept vorgelegt, um es den Fellbacher Vereinen so einfach wie möglich zu machen, ein Schutzkonzept auf den eigenen Verein zuzuschneiden und trotzdem die wichtigen Fragen zu klären.
Zielsetzung dieses Schutzkonzeptes
Sexualisierte Gewalt kann in jedem gesellschaftlichen Bereich stattfinden, somit auch in (Sport)vereinen. Um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen, wollen unsere Schachfreunde Oeffingen seine Mitglieder weiter für das Thema sensibilisieren. Die Schachfreunde Oeffingen wollen darüber aufklären, wie Signale für sexualisierte Gewalt festgestellt, wie Gefahrensituationen vermieden werden können und welche Handlungsstrategien im Konfliktfall anzuwenden sind.
Unsere Schachfreunde Oeffingen schließen sich daher der Initiative der Stadt Fellbach und des Stadtjugendrings Fellbach an und beschreibt mit diesem Schutzkonzept die Maßnahmen, die innerhalb des Vereins ergriffen wurden und umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Definitionen
Definition sexualisierter Gewalt
„Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann
Grenzverletzungen (tendenziell „Versehentlich“)
Grenzverletzungen treten einmalig oder gelegentlich im pädagogischen Alltag auf und können als fachliche oder persönliche Verfehlungen des Mitarbeitenden charakterisiert werden. Das unangemessene Verhalten, das eine Grenzverletzung ausmacht, kann durch einen Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in einer Organisation wie durch fehlende Sensibilität des Mitarbeitenden hervorgerufen werden. Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.3 Es gibt auch Grenzverletzungen nicht sexualisierter Art, die durchaus häufig vorkommen können. Im Hinblick auf die Prävention sexualisierter Gewalt sind diese Grenzverletzungen durchaus bedeutsam. Sind Kinder und Jugendlichen diesen häufig ausgesetzt, so können diese Erfahrungen das innere klare Gefühl von „Was ist mir angenehm? Was nicht?“ unterminieren. Kinder lernen dadurch, dass andere (erwachsene) Menschen ihre Grenzen überschreiten dürfen, was bei uns nicht der Fall sein soll.
Sexuelle Übergriffe („Absichtlich“)
Daneben spricht man von sexuellen Übergriffen, die Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Jungen sowie grundlegender fachlicher Mängel und/ oder eine gezielte Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/Machtmissbrauchs sind. Sexuelle Übergriffe geschehen im Gegensatz zu Grenzverletzungen niemals zufällig oder unbeabsichtigt. Die übergriffige Person missachtet bewusst gesellschaftliche Normen und Regeln sowie fachliche Standards. Widerstände des Opfers werden übergangen.4Definition sexualisierte Übergriffe (i.d.R. absichtlich, z.B. als Testritual)
Sprachliches:
Der Begriff „Opfer“ stigmatisiert jemanden als hilflos. Besser, wir sprechen von Betroffenen.
Der Begriff „Sexueller Missbrauch“ ist zwar juristisch korrekt, jedoch soll man niemanden sexuell „gebrauchen“, daher ist der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ passender.
Die Betroffenen:
Signale und Anzeichen sexualisierter Gewalt
Kinder und Jugendliche sind in der Lage, zwischen einer körperlichen Berührung, die einen freundschaftlichen und sportlichen Hintergrund hat, und einer Berührung mit sexuellem Zusammenhang zu differenzieren. Die erlebten Ereignisse können nicht allein verarbeitet werden, sie wirken auf die Kinder und Jugendlichen traumatisierend. Sie reagieren häufig überfordert und sind darauf angewiesen, dass die Erwachsenen Signale bei den Kindern und Jugendlichen erkennen. Diese Signale sind häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und verlangen den Erwachsenen eine stetige Beobachtung ab, um sie wahrnehmen zu können.
Die Kinder und Jugendlichen schämen sich in solchen Situationen und fühlen sich häufig schuldig. Oftmals haben sie von sich aus dem Täter/-in etwas Persönliches preisgegeben oder Nähe gesucht. Sie denken, etwas falsch gemacht zu haben und vertrauen sich Erwachsenen nicht an. Nicht selten wird von Täterseite aus mit etwas gedroht, falls das Kind oder der Jugendliche etwas erzählt. Insgesamt kann weniger von typischen Symptomen in Verbindung mit sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Symptome müssen nicht unmittelbar nach dem Übergriff, sondern deutlich später auftreten. Jede Verhaltensänderung eines Kindes oder Jugendlichen sollte vorerst beobachtet und stetig hinterfragt werden.
Indizien für sexualisierte Gewalt können sein:
- Plötzliche, starke Veränderung im Verhalten
- Ängstlichkeit
- Leistungsabfall
- Plötzliche Interessenlosigkeit
- Rückzugstendenzen / passives Verhalten
- Stimmungsschwankungen / emotionale Ausbrüche
- Sexualisiertes Verhalten
- Gewalttätigkeit
- Konzentrationsschwäche / Ruhelosigkeit / Nervosität
(Quelle: Vgl. Badische Sportjugend Freiburg: Informationsbroschüre „NEIN! zu Gewalt im Sport“)
Achtung: Jedes Indiz kann, muss aber nicht Anzeichen für sexualisierte Gewalt sein. Daher ist kein vorschnelles, sondern ein überlegtes und behutsames Vorgehen wichtig. Siehe auch „Intervention“
Wichtig ist in solchen Situationen, die Betroffenen ernst zu nehmen und Glauben zu schenken. Das ist in jedem Fall hilfreich und kann zur Auflösung der bedrängenden Situation beitragen. In aller Regel ist es hilfreich, eine Fachberatungsstelle zu Rate zu ziehen, um das weitere Vorgehen zu überlegen.
Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für ehrenamtliche und hauptamtliche Helfende und Mitarbeitende
Jede im Verein ehrenamtlich oder hauptamtlich tätige Person unterzeichnet bei Aufnahme ihrer Tätigkeit die Selbstverpflichtungserklärung und nimmt den Verhaltenskodex zur Kenntnis (siehe Anlage). Hierzu zählen auch betreuende Eltern oder andere Personen, die kein offizielles Amt im Verein ausüben. Darüber hinaus fördert und begrüßt der Verein die Unterzeichnung des Kodex durch alle Mitglieder, beispielsweise durch Auslage und/oder Vorlage bei Mitgliederversammlungen.
Partizipation (Beteiligung und Mitentscheidung)
Kinder und Jugendliche sollen in Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen. Sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, selbst zu bestimmen, was passiert. Echte Partizipation bedeutet, dass junge Menschen erklärt bekommen, was für sie gemacht wird, und dass sie selbst mitentscheiden können, was dann tatsächlich durchgeführt wird.
(Kurzvideo unter www.youtube.com von: „Jugend prägt“ -Titel: „Jugendbeteiligung einfach erklärt“)
Dadurch wird die eigene Position der Kinder und Jugendlichen gestärkt. Hierfür implementieren die Schachfreunde Oeffingen das Amt eines Jugendleiter / einer Jugendleiterin (und ggf. Stellvertretende), die bei Beratungen zu Belangen der Jugend einbezogen werden. Wenn diese Sprecherin dann von den Kindern und Jugendlichen gewählt wird, ist das schon der erste Schritt zur Beteiligung.
Die Ansprechpersonen zum Thema halten zu dieser Jugendvertretung regelmäßigen Kontakt und Austausch. Bei wichtigen Entscheidungen wird die Jugendvertretung eingezogen und bekommt je nach Vereinssatzung eine Stimme im Entscheidungsgremium.
Unter Beteiligung der Jugendvertretung, aber auch der Eltern, werden Verhaltensregeln für den Sportverein abgestimmt.
Diese Regeln werden im Vorstand ausgearbeitet, entschieden und allen Kindern und Jugendlichen gut verständlich erklärt. Die Kinder und Jugendlichen bekommen Kenntnis, an wen sie sich bei Verstößen wenden können und wo sie passende Hilfe bekommen.
Übergriffige Kinder und Jugendliche müssen Hilfe bekommen, damit sie in Zukunft nicht mehr übergriffig werden. Meist sind tätliche Kinder und Jugendliche selbst Betroffene und brauchen Unterstützung.
E.R.N.S.T. machen:
E: Um erkennen zu können, was vorgefallen ist, sollen Ehrenamtliche geschult sein. Wichtig ist, sich (nicht nur) bei schwerwiegenden Ereignissen Beobachtungen aufzuschreiben.
Für eine spätere Aufklärung oder Gerichtsverfahren sind folgende Informationen grundlegend: Datum, Zeit, beteiligte Personen, Art des Vorfalls / der Beobachtung, Zeugen. Diese Dokumentation muss geheim und unzugänglich aufbewahrt werden (besser handschriftlich als digital/online) und kann erst nach längerer Zeit ohne weitere Vorfälle vernichtet werden.
R: Ruhe bewahren. Solange niemand schwer verletzt ist, ist immer Zeit, durchzuatmen und einen Plan zu entwickeln. Ggf. Krisenplan des Vereins anschauen: Wen muss ich informieren? Wie kann ich helfen? Wer kann mir helfen – aus dem Verein und von außerhalb?
Bei schweren Verletzungen selbstverständlich zuerst Rettungsdienst informieren
N: Nachfragen. Welche Informationen fehlen mir, um weiter zu handeln?
War das nur Hörensagen oder klare Beobachtung? Kinder und Jugendliche ernst nehmen und Glauben schenken, das kritische Hinterfragen kann später stattfinden.
Ist der Vorfall innerhalb oder außerhalb des Vereins gewesen? Waren Vereinsmitglieder bzw. -aktive beteiligt?
S: Sicherheit herstellen. Bei akuten Vorfällen z.B. bei Vereinsaktivitäten alle im Blick behalten: Täter*innen, Betroffene UND unbeteiligte (Aufsichtspflicht?), aber auch Betreuer*innen. Klaren Plan und Vorgehen im Leitungskreis absprechen.
T: Täter stoppen und Betroffene Schützen. Solange nicht genug Informationen vorliegen, auf jeden Fall für Betroffene Partei ergreifen und Täter*innen ausschließen.
Vorsicht: Täter*innen sind Meister der Manipulation, ggf. nur durch Profis von Fachberatungsstelle oder Polizei befragen lassen!
Verhalten bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt / Beschwerdeverfahren
Emotionen wie Angst, Hilflosigkeit, Wut oder auch Ohnmacht können bei einer Konfrontation mit sexualisierter Gewalt ausgelöst werden. Die Trainer/-innen und Betreuer/-innen sind verpflichtet, bei einem Verdachtsfall zu handeln. Es besteht keine Anzeigepflicht den Strafverfolgungsbehörden gegenüber, es besteht jedoch Handlungspflicht gemäß den folgenden Schritten.
Dokumentation
Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören zumindest:
wo? Ort des Geschehens
wer? die betroffene und die verdächtigte Person
was? Art der Feststellung. Möglichst nur Beobachtungen ohne Wertungen (z.B: „Kind hatte blaue Flecken an den Oberarmen“ statt „Kind ist offensichtlich geschlagen worden“)
wann? Zeitpunkt mit Datum und Uhrzeit vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen!
Wichtig bei der Dokumentation ist, möglichst ein (Papier)Dokument zu verfassen, das nicht online einsehbar ist und das nicht durch unbefugte verfügbar ist.
Weitere Schritte
Zuhören und der betroffenen Person Glauben schenken.
Keine Versprechungen abgeben.
4 bis 6-Augen-Prinzip einhalten – nur so wenige Personen einbeziehen, wie nötig
Unverzügliche Information an den Jugendschutzbeaufragten. Dieser gibt „Erstunterstützung“ und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Er informiert das Präsidium/den Vorstand.
Das geschäftsführende Präsidium entscheidet mit dem Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche über das weitere Vorgehen. Bei Unsicherheit bezüglich des Vorgehens wird eine externe Fachkraft („insofern erfahrene Fachkraft (ieF), oder Fachberatungsstelle, z.B. https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/anlaufstelle )
Erklärungen – sowohl intern als auch extern – erfolgen ausschließlich durch den Präsidenten/Stellvertreter. Dieser setzt sich mit zuständigen Personen/Stellen in Verbindung.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die anschließende Information des Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche.
Grenzverletzungen und Fehlverhalten haben grundsätzlich Konsequenzen. Wie diese genau aussehen, ist stark vom jeweiligen Verdacht/Vorfall, der Beschwerde und den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig. Generell führen wir mit allen betroffenen Personen Gespräche, um den Sachverhalt objektiv bewerten zu können und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Konsequenzen können je nach Beurteilung der Situation Gespräche, eine Ermahnung/Rüge, eine Abmahnung bis hin zur Beurlaubung und Ausschluss aus dem Verband und strafrechtliche Maßnahmen sein.
Beschwerdestellen: Intern
Als Beschwerdestelle für kleine und größere Vergehen setzt unser Verein folgende Person ein:
Jugendschutzbeauftragter:
Mike Busch
E-Mail: mikebusch99@gmail.com
Telefon: +49 176 726 44647
Jugendleitung:
Riza Can
E-Mail: riza.can@outlook.de
Wenn die Person ausscheidet, ist eine neue Person einzusetzen. Alle Kinder und Jugendlichen sind darüber zu informieren, wie der ordentliche Beschwerdeweg aussieht.
Beschwerdestellen: Extern
Fachberatungsstellen
Sozialer Dienst Waiblingen
Winnender Straße 30/1
71332 Waiblingen
Telefonnummer:07151 501-1292
Faxnummer:07151 501-1807
Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
Bahnhofstraße 64
71332 Waiblingen
Telefonnummer:07151 501-1496
Faxnummer:07151 501-1167
anlaufstellegsg(@)rems-murr-kreis.de
Rehabilitation
Stellt es sich in Interventionsprozessen heraus, dass die beschuldigte Person weder eine Straftat begangen hat noch ein für die weitere Zusammenarbeit unzumutbares Fehlverhalten aufweist, gilt es, die Person vollständig zu rehabilitieren und zu unterstützen. Häufig besteht die Sorge, dass eine Person zu Unrecht der sexualisierten Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen verdächtigt und bezichtigt wird. Auch gut durchdachte strukturelle Präventionsmaßnahmen und der beste Krisenplan können dies letztlich nicht vollkommen ausschließen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass unbegründete Verdachtsäußerungen in der Praxis sehr selten vorkommen. Auch auf die Gefahr hin, dass ein Verdacht sich als unbegründet erweist: Als Verband, der sich professionell dem Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen widmen möchte, muss das Sicherstellen der Unversehrtheit von Leib und Seele der heranwachsenden Sportler oberste Priorität haben. Der Schutz der Minderjährigen steht an erster Stelle.
Transparenz / Kommunikation
In den ordentlichen Mitgliederversammlungen wird auf die Rolle des Schutzbeauftragten hingewiesen und ggf. ein Bericht dessen als ordentlicher Tagesordnungspunkt vorgesehen. Des Weiteren werden das Schutzkonzept und der Ehrenkodex auf der Vereinshomepage veröffentlicht und in den Räumlichkeiten des Vereins ausgelegt und ausgehängt.
Die Schachfreunde Oeffingen e.V. nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst.
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie die Vorgaben der DSGVO einzuhalten und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Minderjährigen in unserem Verein und auf unserer Website zu sorgen.
1. Inhalte der Website
Unsere Website richtet sich in erster Linie an Vereinsmitglieder, Schachinteressierte und Eltern.
Alle Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir veröffentlichen keine jugendgefährdenden Inhalte.
2. Bilder und personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen
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- Fotos von Kindern und Jugendlichen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.
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- Namen von minderjährigen Vereinsmitgliedern werden grundsätzlich nicht in Verbindung mit Fotos genannt, außer es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vor.
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- Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten werden veröffentlichte Inhalte (z. B. Fotos, Namen) jederzeit wieder entfernt.
3. Kommunikation und Kontakt
Wenn Kinder und Jugendliche über die Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, erfolgt eine Bearbeitung der Anfragen ausschließlich durch autorisierte Vereinsverantwortliche.
Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
4. Jugendschutzbeauftragter
Der Verein benennt einen Jugendschutzbeauftragten, der für Fragen und Anliegen rund um den Jugendschutz im Verein zuständig ist:
Jugendschutzbeauftragter:
Mike Busch
E-Mail: mikebusch99@gmail.com
Telefon: +49 176 726 44647
5. Prävention
Unsere Jugendleiterinnen und Betreuerinnen sie verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen und zu einem respektvollen, fördernden Umgang mit allen jungen Vereinsmitgliedern.
6. Hinweis auf gesetzliche Grundlagen
Es gelten insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
7. Änderungen der Erklärung
Wir behalten uns vor, diese Jugendschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie an aktuelle gesetzliche Anforderungen oder neue Angebote des Vereins anzupassen.